Treppentürme als Zugang zu höhergelegenen Arbeitsplätzen sind in den meisten Fällen erforderlich. Das geht auch aus der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung und auch aus der TRBS 2121 Abschnitt 4.2 hervor.
Für die meisten Arbeiten ist der zusätzliche Aufbau eines Podesttreppenturmes erfoderlich. Bereits ab einer Höhe von 10,00 m und bei allen umfangreichen Arbeiten wie Dachsanierungen, Anbringen von Wärmedämmverbundsystemen usw. muss die Standardausführung in der Breite von 0,73 m vorhanden sein. Für Übergänge an Straßen, Fluchttreppen an Gebäuden und auch für die Andienung einer Baustelle werden häufig sehr massive Türme benötigt.
Unterschiedliche Anforderungen nach Betriebstätten- oder Brandschutzverordnung und weitere, geben die geforderten Bedingungen meistens vor. Belastungen von 5 KN bzw. 7,5 KN/qm sind daher für die Fluchttreppentürme anzunehmen.
Statischer Nachweis, Fundamente, besondere Verankerungen, zulässige Belastung, Durchgangsbreiten und auch Höhen müssen beachtet werden. Unterschiedliche Laufbreiten, egal ob mit Kindersicherungsgeländern oder ohne, wir erstellen ihnen ganz nach ihren Anforderungen das entsprechende Angebot.
Wir helfen ihnen gerne bei der Planung zu den jeweiligen Projekten.

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