Fassadengerüste werden ausgeführt als Stahlrohr-Rahmengerüste.
Es handelt sich um Systemgerüste nach DIN 12811 im Rahmen einer bauaufsichtlichen Zulassung. Grundelemente sind vertikale Gerüstrahmen, horizontale Systembeläge und Diagonalen. Die gängigen Systembreiten sind 0,73 m und 1,09 m, die Arbeitslagen haben einen Höhenabstand von 2,00 m.
Der Zugang zu den Gerüstlagen erfolgt über innenliegende Leitergänge oder einen bzw. mehrere vorgestellte Treppentürme. Podesttreppen werden immer öfter gewählt, weil sie für intensive Arbeiten Vorschrift sind (z.B. Dachumdeckung und Vollwärmeschutz). Dies geht aus der aktuellen Betriebssicherheitsverodnung und aus der TRBS 2121 Abschnitt 4.2 hervor.
Die Standsicherheit wird durch Verankerungen an der Fassade hergestellt. Die Anpassung an die örtlichen Bedingungen entsprechend der Aufgabenstellung erfolgt durch Einbau von System-Zubehör wie Konsolen, Dachfangschutz, Gitterträger u. a. Die Ausführung muss der Aufbau- bzw. Verwendungsanleitung und der Zulassung des Gerüstherstellers entsprechen.
Abweichungen davon oder Kombination mit anderen Systemen bzw. mit systemfreien Gerüstmaterial werden als Sonderkonstruktionen bzw. Spezialgerüste bezeichnet. Dazu zählen auch Stahlrohr- Kupplungsgerüste, freistehende Gerüste und Einhausungen. Hier setzen wir auf das bekannte Blitzgerüst der Firma Layher aus Eibensbach. Denn auch schwierige Fassadengerüste lassen sich mit weiteren Sonderbauteilen sehr gut ergänzen.

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